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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anders lautende AGB des Auftraggebers ausdrücklich widersprechen, selbst im Falle unserer Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil.

2 Angebote, Auftragserteilung, Fremdleistungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch unsere Bestätigung einer Auftragserteilung des Kunden zustande. Die Bestätigung kann durch schlüssiges Handeln (Beginn mit der Produktion) erfolgen. Die Auftragserteilung durch den Kunden kann ebenfalls durch schlüssige Handlung erfolgen, etwa in Form der Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase oder durch Entgegennahme einer gewünschten Präsentation. Sollte ein Auftrag – auch zu einer Präsentation – erteilt werden, ohne dass zuvor ein Angebot durch uns erfolgt ist, erfolgt die Berechnung der branchenüblichen Vergütung in Anlehnung an die einschlägigen Honorarempfehlungen. Dies gilt entsprechend bei vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen des Auftragsumfanges, sofern nicht zuvor unsere gültigen Honorarsätze vereinbart wurden. Sollte ein Auftrag storniert werden, stellen wir die bis dahin angefallenen Agentur- und Fremdkosten sowie Stornogebühren in Rechnung.

2.2 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden ebenfalls in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

2.3 Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Bei einem Auftragswert bis zu 1.500 Euro kann dies auch ohne vorherige Absprache mit dem Kunden geschehen, es sei denn, es wurde anderes vereinbart. Bei Aufträgen, die einen Warenwert von 1.500 Euro netto überschreiten, erfolgt die Beauftragung in Absprache mit dem Kunden. In diesem Zusammenhang geben wir keine buchhalterischen Nachweise weiter. Aufträge gelten auch dann im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt, wenn der Zulieferer (Auftragnehmer) an uns fakturiert. Auf Wunsch des Zulieferers hat der Kunde die Auftragserteilung schriftlich zu bestätigen.

2.4 Soweit Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen, sofern nicht ein Fall der Haftung nach Ziffer 6 dieser AGB gegeben ist. Bei Buchungen von Fotomodellen gilt: (1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. (2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich. (3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

2.5 Werden von uns im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnen wir die für die Angebotseinholung aufgewandten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand bzw. pauschal mit 15 Prozent des Angebotswertes.

2.6 Die branchenüblichen Besonderheiten bei der Auftragserteilung an Zulieferer, etwa im Druckbereich, sind zu beachten. Bei Auftragserteilung im Namen und in Vollmacht des Kunden werden regelmäßig auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zulieferer vereinbart. Diese senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. 2.7 Bei Druckaufträgen ist zu beachten, dass Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage regelmäßig nicht beanstandet werden können. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 15 Prozent, unter 2.000 kg auf 10 Prozent.

3 Lieferung, Prüfung und Aufbewahrung von Dateien

3.1 Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Druckvorlagen, Templates oder Anwendungsprogrammierungen (z.B. im Internet) ggf. aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr auf Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber muss von allen uns zur Verfügung gestellten Daten Sicherungskopien behalten. Bei reinen Belichtungsaufträgen ist Vertragsgegenstand die Herstellung der Druckvorlage. Demgemäß erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an den zur Herstellung der Druckvorlage gefertigten Dateien oder Datenträgern. Sofern wir mit der Herstellung einer bestimmten digitalen Druckvorlage beauftragt wurden (z.B. bei Scan-Aufträgen), liefern wir die Dateien an den Kunden oder auf seinen Wunsch an die Druckerei. Eine Nutzung oder Bearbeitung der Datei zu anderen Zwecken bedarf unserer Zustimmung (§ 55a UrhG). In keinem der vorgezeichneten Fälle sind wir verpflichtet, die von uns hergestellten Dateien länger als bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufzubewahren. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten werden lediglich bis zur Erfüllung des Vertragszwecks, längstens bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufbewahrt.

3.2 Der Auftraggeber ist uns zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig bzw. von Computerviren befallen sind.

3.3 Druckfilme sowie digitale Druckvorlagen werden nicht bei uns, sondern ggf. bei der jeweils ausführenden Druckerei aufbewahrt, deren AGB bezüglich der Aufbewahrung auch für unsere Kunden maßgeblich sind.

4 Lieferung

4.1 Wir senden Druckvorlagen, Entwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei der Fernübertragung von Dateien. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

4.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.

4.3 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen (einschließlich Störungen im externen Datennetz inkl. Hausanschluss bei Netzbetreibern, Internet-Access- und/oder Serviceprovidern). Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/Beistellung von Material bzw. Daten, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine um den Verzögerungszeitraum.

5 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

5.1 Die Gewährleistungsfrist wegen etwaiger Mängel beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werkes. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit unserer Lieferungen und Leistungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen; anderenfalls gelten unsere Lieferungen und Leistungen als mängelfrei. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Mängel schadhaft, liefert Bilderräume nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Auftraggeber zwei Nachbesserungsversuche, bei umfangreichen Anwendungsprogrammierungen auch drei Nachbesserungsversuche zumutbar. Schlägt die letzte Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Auftraggeber nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die von uns produzierten Dateien sind auf eine optimale Ausgabequalität auf unseren Ausgabegeräten erzeugt worden. Dateien sind grundsätzlich nicht auf jedem beliebigen Gerät in gleicher Qualität ausgabefähig. Je nach Typ und Kalibrierung des Ausgabegeräts kann es zu Qualitätsunterschieden kommen, Farben und Bildeindrücke können sich stark verändern, Schriften können eine andere Laufweite annehmen usw. Bitte prüfen Sie die Übereinstimmung der von uns gelieferten Dateien im Hinblick auf die von Ihnen gewünschten Ergebnisse anhand von separierten Ausdrucken und/oder Proofs, und erteilen Sie anschließend eine Druckfreigabe. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die erst in dem sich anschließenden Fertigungsvorgang erkannt werden konnten. Gleiches gilt im Falle einer unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung von Dateien oder Vorlagen durch den Auftraggeber.

5.2 Garantien liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Leistungen ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Soweit der Auftraggeber insbesondere an den von uns gelieferten Dateien bzw. sonstigen Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Gewährleistung durch uns, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Manipulationen ohne Einfluss auf einen etwaigen Fehler waren.

6 Haftung

6.1 Wir haften uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Unmöglichkeit haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Der Anspruch eines Auftraggebers auf Schadenersatz wegen eines Mangels von uns hergestellter Sachen oder erbrachter Leistungen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Bilderräume die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bilderräume beruhen. Die vorstehenden Haftungs- beschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Bilderräume, sofern sie auch persönlich in Anspruch genommen werden.

6.2 Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung von Dateien oder Vorlagen durch den Kunden haften wir nicht für Schäden und Qualitätsmängel, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Dateien oder Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt unsere Haftung auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt.

6.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Bilderräume zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

6.4 Wir haften nicht für die Unvereinbarkeit der Werbemaßnahmen mit den gesetzlichen Bestimmungen.

7 Urheberrechte an Entwürfen und Werkzeichnungen

7.1 Jeder uns erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates, Internet- Programmierungen, Softwaretools und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

7.2 Die Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates, Softwaretools, Anwendungsprogrammierungen und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

7.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt oder verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

7.4 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Wird vom Auftraggeber lediglich ein Präsentationshonorar gezahlt, so verbleiben alle Nutzungs- und Eigentumsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten bei uns.

7.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

7.6 Wir sind berechtigt, die von uns gestalteten Erzeugnisse zu signieren und in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.

7.7 Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithografien und Datenträger, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Dies gilt sinngemäß auch für alle im Zusammenhang mit der Auftragsausführung gespeicherten sonstigen Daten.

8 Zahlung und Zahlungsverzug/Eigentumsvorbehalt

8.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertssteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

8.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

8.3 Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

8.4 Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates und sonstige Softwaretools sowie Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammensetzt aus: a) dem Entwurfshonorar b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) c) dem Ausarbeitungs- bzw. Reinzeichnungshonorar Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgelt für das Copyright. An Entwürfen und Ausarbeitungen/ Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8.5 Wir sind berechtigt, für Fremdleistungen à conto Rechnungen zu stellen. Auch Zug um Zug, d.h. nach Abschluss einzelner Arbeitsschritte, dürfen wir Teilrechnungen stellen.

8.6 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vom Auftraggeber zu zahlen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.

8.7 Die von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen in unserem Eigentum. Auch die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung unserer Forderungen abhängig. Gemäß § 369 HGB behalten wir uns vor, an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auszuüben.

9 Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt.

10 Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile Leipzig als Gerichtsstand (je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht) vereinbart. Erfüllungsort ist Leipzig. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) ist ausgeschlossen.